Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie zur geplanten Autobahnanschlussstelle | Feuchtwangen

Prüfung der Vereinbarkeit mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie und Auswirkungen auf Grund- und Flusswasserkörper zur geplanten Autobahnanschlussstelle BAB 7 nördlich Autobahnkreuz Feuchtwangen
Dienstleister

R & H Umwelt GmbH

Schnorrstraße 5A / 90471 Nürnberg
Telefon: 0911 86 88-10
Projekt
Ort der Ausführung: Kirchpl. 2, Feuchtwangen, Bayern, Deutschland, Europa
Zeitraum: Sept 2022 - März 2024
Zuständiger Firmen-Standort: Nürnberg (Hauptfirmensitz)
Beschreibung

Die geplante Autobahnanschlussstelle soll den Industrie-/ Gewerbepark InterFranken nördlich des Autobahnkreuzes Feuchtwangen mit der BAB A 7 verbinden. 

Das Vorhaben „Autobahnanschlussstelle BAB 7 nördlich Autobahnkreuz Feuchtwangen“ muss den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG; WRRL) entsprechen. Die Wasserrahmenrichtlinien werdem durch die §§ 27 und 47 WHG für Oberflächengewässer, Küstengewässer und Grundwasser umgesetzt und geben Bewirtschaftungsziele an. Das Projekt "Autobahnanschlussstelle BAB 7 nördlich Autobahnkreut Feuchtwangen" wurde bezüglich Auswirkungen auf den mengenmäßigen und qualitativen Zustand von Grundwasser- und Flusswasserkörpern geprüft. Eine fachgutachterliche Einschätzung des Vorhabens wurde in Form des Fachbeitrags durch die R & H Umwelt GmbH erstellt.

Auftraggeber

Zweckverband Industrie-/Gewerbepark InterFranken

Feuchtwanger Str. 16
91583 Schillingsfürst
Bayern, Deutschland, Europa
Referenz bestätigt am 27.01.2025 durch Zweckverband Industrie-/ Gewerbepark InterFranken
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