| Ort der Ausführung: | Kirchpl. 2, Feuchtwangen, Bayern, Deutschland, Europa |
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| Zeitraum: | Sept 2022 - März 2024 |
| Zuständiger Firmen-Standort: | Nürnberg (Hauptfirmensitz) |
Die geplante Autobahnanschlussstelle soll den Industrie-/ Gewerbepark InterFranken nördlich des Autobahnkreuzes Feuchtwangen mit der BAB A 7 verbinden.
Das Vorhaben „Autobahnanschlussstelle BAB 7 nördlich Autobahnkreuz Feuchtwangen“ muss den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG; WRRL) entsprechen. Die Wasserrahmenrichtlinien werdem durch die §§ 27 und 47 WHG für Oberflächengewässer, Küstengewässer und Grundwasser umgesetzt und geben Bewirtschaftungsziele an. Das Projekt "Autobahnanschlussstelle BAB 7 nördlich Autobahnkreut Feuchtwangen" wurde bezüglich Auswirkungen auf den mengenmäßigen und qualitativen Zustand von Grundwasser- und Flusswasserkörpern geprüft. Eine fachgutachterliche Einschätzung des Vorhabens wurde in Form des Fachbeitrags durch die R & H Umwelt GmbH erstellt.
"Schriftliche Bestätigung"